Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Ein Sondernutzungsplan ist ein Raumplanungsinstrument der Städte und Gemeinden. Er legt fest, welche Nutzung in einem Gebiet zulässig ist und regelt beispielsweise die Erschliessung. Er kann Abweichungen von den Regelbauvorschriften vorsehen. Ohne Sondernutzungsplan gelten unter anderem die Bestimmungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes und des kommunalen Baureglements. Sondernutzungspläne können / müssen für Bauten und Anlagen aber auch für die Erschliessung (Teilstrassenplan) oder Gewässerraumfestlegung erstellt werden.

Ein Teilstrassenplan ist ein Bestandteil eines Strassenbauprojektes. Neben dem Teilstrassenplan, der die Einteilung (Klassierung) der Gemeindestrasse oder des Gemeindeweges festlegt, beinhaltet das Strassenbauprojekt sämtliche Pläne, die für den Bau der Strasse erforderlich sind.

Das Verfahren für eine Teilaufhebung von rechtsgültigen Überbauungsplänen und Baulinienplänen erfolgt entsprechend dem Verfahren zur Planfestlegung.
Im Perimeter des Sondernutzungsplanes Bahnhofstrasse/Kirchstrasse werden diese Baulinien durch die neuen Festlegungen ersetzt. In ihrem übrigen Geltungsbereich bestehen die Pläne mit ihren Baulinien weiter.

Nachdem der Stadtrat im Grundsatz beschlossen hat, läuft nun die Mitwirkung. Das heisst: Alle Betroffenen und Interessierten können sich zum Vorhaben äussern. Die Stadt Gossau nimmt die Rückmeldungen auf, prüft sie zusammen mit den Projektverfassern, berücksichtigt die Anliegen allenfalls in der Projektüberarbeitung und erstellt den Mitwirkungsbericht. Gestützt darauf entscheidet der Stadtrat definitiv über die Festsetzung. Das Projekt (Sondernutzungsplan) wird öffentlich aufgelegt. Direkt oder indirekt Betroffene können in diesem Verfahren eine Einsprache bei der Stadtkanzlei eingeben. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Stadtrat. Letztlich muss der Kanton die Sondernutzungspläne genehmigen.

Im Planungsbericht zum Sondernutzungsplan Bahnhofstrasse/Kirchstrasse werden im Kapitel 4 bereits viele Fragen zu raumrelevanten Themen beantwortet.

Antworten auf Fragen zur E-Mitwirkung finden Sie hier.