Das Projekt: SNP Bahnhofstrasse/Kirchstrasse mit dazugehörenden Planungsinstrumenten

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in Gossau, Andwil, Gaiserwald, Oberbüren und Niederbüren haben im März 2013 der neu gegründeten Sana Fürstenland AG den Auftrag gegeben, die veralteten Betriebe «Espel» und «Schwalbe» an einem zentralen Ort in Gossau zusammenzuführen. Geplant ist der Bau eines Alters- und Pflegeheims mit rund 100 Betten und von Seniorenwohnungen (Wohnen mit Service). Mit dem Neubau sollen die bestehenden Pflegeplätze ersetzt werden. Aufgrund der langen Verfahrensdauer musste der Betrieb des stark sanierungsbedürftigen Altersheims Espel inzwischen eingestellt werden und die Pflegeplätze werden seit 2020 in einem Anbau beim Betagtenzentrum Schwalbe angeboten. Auch das Betagtenzentrum Schwalbe ist in die Jahre gekommen und muss dringend ersetzt werden. Die Sana Fürstenland AG plant aus diesen Gründen den Bau des neuen Pflegeheims auf dem Grundstück Nr. 471. Für dieses Grundstück im Gebiet Bahnhofstrasse – Kirchstrasse – Säntisstrasse hat sich die Sana Fürstenland AG nach einer eingehenden Standortevaluation entschieden. Mit der Grundeigentümerin, der katholischen Kirchgemeinde, hat sie einen Baurechtsvertrag abgeschlossen. In einem anonymen Projektwettbewerb im offenen Verfahren wurde das vorliegende Bauprojekt einstimmig als Sieger zur Weiterbearbeitung empfohlen. Für die Realisierung des Projektes sind im Rahmen eines Sondernutzungsplans die nötigen baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der SNP Bahnhofstrasse/Kirchstrasse sowie die weiteren erforderlichen Planungsinstrumente wurden unter Beizug externer Planungsbüros und der Stadt Gossau erarbeitet. Das einsehbare Richtprojekt zeigt die zu realisierende Gesamtidee.

Detailliertere Ausführungen zu sämtlichen thematischen Aspekten können Sie dem Planungsbericht des Sondernutzungsplanes entnehmen.

Verfahren zur Planfestlegung

So wird ein Sondernutzungsplan (SNP), Teilstrassen (TSP) sowie eine Teilaufhebung eines rechtsgültigen SNP (Überbauungsplan, Baulinienplan) festgelegt:

  1. Prüfen der Unterlagen und Grundsatzentscheid öffentliche Mitwirkung (Stadtrat)
  2. Mitwirkungsverfahren (Betroffene und Interessierte können sich äussern)
  3. Mitwirkungsbericht erstellen (Stadtrat)
  4. Definitiver Beschluss Planfestlegung (Stadtrat)
  5. Öffentliche Auflage der Planungsinstrumente und Zustellung Mitwirkungsbericht (Stadtrat)
  6. Einsprachemöglichkeit (Betroffene)
  7. Entscheid über allfällige Einsprachen (Stadtrat)
  8. Genehmigung der Planfestlegung (Kanton)